Senkung der Körperschaftsteuersatz
Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 wurde der Körperschaftsteuersatz von 24 % im Jahr 2023 auf 23 % reduziert
Mitarbeiterprämie
Steuerliche Begünstigungen in Zusammenhang mit den Zuschlägen
Anhebung des höchstmöglichen steuerfreien Zuschlags für die ersten zehn Überstunden im Monat von EUR 86,- auf EUR 120,-.
Darüber hinaus besteht bis zum Ende des Jahres 2025 die Möglichkeit, für die ersten 18 Überstunden im Monat eine steuerfreie Auszahlung von bis zu EUR 200 zu gewähren.
Die Zuschläge für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit werden angehoben und zwar auf EUR 400
Steuerneutrale Entnahme von Betriebsgebäuden
Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
Begünstigung für Kleine und Mittelgroße Unternehmen sowie die Start-Ups.
Erhöhung des Grundfreibetrags im Zusammenhang mit dem Gewinnfreibetrag
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