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Steuerliche Neuerungen im Jahr 2024

Autorenbild: farsanidavidfarsanidavid

Aktualisiert: 30. Jan. 2024


Senkung der Körperschaftsteuersatz

Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 wurde der Körperschaftsteuersatz von 24 % im Jahr 2023 auf 23 % reduziert

Mitarbeiterprämie

Steuerliche Begünstigungen in Zusammenhang mit den Zuschlägen

Anhebung des höchstmöglichen steuerfreien Zuschlags für die ersten zehn Überstunden im Monat von EUR 86,- auf EUR 120,-.

Darüber hinaus besteht bis zum Ende des Jahres 2025 die Möglichkeit, für die ersten 18 Überstunden im Monat eine steuerfreie Auszahlung von bis zu EUR 200 zu gewähren.

Die Zuschläge für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit werden angehoben und zwar auf EUR 400

Steuerneutrale Entnahme von Betriebsgebäuden

Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Begünstigung für Kleine und Mittelgroße Unternehmen sowie die Start-Ups.

Erhöhung des Grundfreibetrags im Zusammenhang mit dem Gewinnfreibetrag


 
 
 

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